Aktuelles
Psychotherapie in Gefahr
Liebe Patienten,
ich versuche auf dieser Seite möglichst präzise über den derzeitigen Stand zu informieren. Ich schreibe daher vorerst in recht juristischem Deutsch auf, zu welchen Veränderungen es kam und versuche es im zweiten Schritt dann verständlicher zu beschreiben. Ich versuche diese Seite möglichst aktuell zu halten, damit Sie stetig informiert sind, welche Handlungsmöglichkeiten Sie ausschöpfen können.
1. Das Beitragssatz Stabilisierungsgesetz – Erklärung in Fachsprache
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) am 10. Juli 2026 beschlossen. Der Bundesrat hat darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit wurde das Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Änderungen fortgesetzt. Für die ambulante Psychotherapie wurden dabei mehrere grundlegende Änderungen beschlossen, die sowohl das Vergütungsrecht als auch die künftige Struktur der Finanzierung betreffen.
A) Streichung des gesetzlichen Schutzes einer angemessenen Vergütung
Der schwerwiegendste Eingriff ist die Aufhebung von § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V.
Bislang lautete die gesetzliche Vorgabe, dass der Bewertungsausschuss bei genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen eine angemessene Vergütung je Zeiteinheit sicherzustellen hatte. Diese Regelung setzte die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gesetzlich um und berücksichtigte die Besonderheit, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungsmenge wegen der persönlichen und zeitgebundenen Leistungserbringung nicht beliebig steigern können.
Mit dem Beschluss vom 10. Juli 2026 wird diese gesetzliche Schutzvorschrift ersatzlos gestrichen.
B) Schwächung der Rechtsposition der Psychotherapie
Die Streichung bedeutet nicht, dass der verfassungsrechtliche Schutz automatisch entfällt.
Das Bundessozialgericht hatte bereits seit seiner Grundsatzrechtsprechung (u. a. BSGE 84, 235 ff.; weitere Folgerechtsprechung) aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG sowie dem Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit hergeleitet, dass zeitgebundene genehmigungspflichtige Psychotherapie angemessen vergütet werden muss.
Der Gesetzgeber beseitigt nun jedoch die einfachgesetzliche Konkretisierung dieses verfassungsrechtlichen Maßstabs im SGB V.
Damit entfällt der ausdrückliche gesetzliche Prüfungsmaßstab für zukünftige Vergütungsentscheidungen des Bewertungsausschusses. Die BPtK weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die verfassungsrechtliche Grundlage zwar fortbestehe, ihre gerichtliche Durchsetzung künftig jedoch erheblich erschwert werden könne.
C) Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung
Zum 1. Januar 2027 sollen psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich aus der extrabudgetären Vergütung wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt werden.
Damit verlieren diese Leistungen grundsätzlich ihren bisherigen Status einer mengenunabhängigen Finanzierung und werden Teil eines begrenzten Honorarvolumens. Die konkrete Honorarhöhe hängt dann wieder stärker von den regionalen Honorarverteilungsmaßstäben der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen ab.
2. Das Beitragssatz Stabilisierungsgesetz – Erklärung in verständlichen Worten
Viele Menschen glauben, eine Psychotherapiesitzung koste einfach einen festen Betrag, den die Krankenkasse bezahlt. So einfach ist das bisher aber nur deshalb gewesen, weil es dafür besondere gesetzliche Schutzregeln gab.
A) Ein wichtiger Schutz wurde abgeschafft
Bislang stand im Gesetz, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für ihre Arbeit angemessen bezahlt werden müssen.
Warum war das wichtig?
Ein Bäcker kann mehr Brötchen backen, wenn er mehr verdienen möchte. Ein Friseur kann vielleicht noch einen zusätzlichen Kunden einschieben.
Eine Psychotherapeutin kann das nicht.
Eine Therapiesitzung dauert meist 50 Minuten. Danach muss dokumentiert werden. Mehr Stunden hat ein Tag nicht.
Genau deshalb gab es bisher eine gesetzliche Regel: Wer zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen erbringt, muss dafür auch angemessen bezahlt werden.
Diese Schutzregel wurde jetzt ersatzlos gestrichen.
Das bedeutet nicht, dass die Bezahlung sofort sinkt. Aber der gesetzliche Schutz dagegen ist verschwunden.
B) Warum ist das problematisch?
Stell dir vor, der Staat hätte bisher vorgeschrieben:
„Eine Pizza darf nicht für weniger als 12 Euro verkauft werden, weil darunter die Kosten des Restaurants nicht mehr gedeckt sind."
Alle Pizzerien könnten sich darauf verlassen.
Nun wird dieses Gesetz gestrichen.
Niemand schreibt jetzt sofort vor, dass eine Pizza nur noch 8 Euro kosten darf.
Aber künftig kann bei jeder Preisverhandlung jemand sagen:
„Warum eigentlich noch 12 Euro? Vielleicht reichen doch auch 10 Euro."
Genau das ist die Sorge der Psychotherapeutenschaft.
Nicht weil morgen automatisch weniger bezahlt wird, sondern weil der gesetzliche Schutz, auf den man sich bisher berufen konnte, weggefallen ist.
C) Ab 2027 kommt noch eine zweite Änderung hinzu
Bislang wurden psychotherapeutische Behandlungen außerhalb eines festen Geldtopfes bezahlt.
Das bedeutet: Wenn eine notwendige Therapie durchgeführt wurde, wurde sie grundsätzlich vollständig bezahlt.
Ab 2027 soll das anders werden.
Dann soll die Psychotherapie wieder aus einem begrenzten Budget bezahlt werden.
Auch das lässt sich gut mit einer Pizzeria erklären.
Stell dir vor, die Krankenkassen sagen:
„Für diesen Monat bezahlen wir insgesamt nur noch 12.000 Euro für alle Pizzen."
Ob die Pizzeria 1.000 oder 1.300 Pizzen backt, spielt keine Rolle. Mehr Geld gibt es nicht.
Dann gibt es nur wenige Möglichkeiten:
- Die Pizza wird billiger vergütet.
- Es werden weniger Pizzen verkauft.
- Oder beides.
Genau dieses Prinzip nennt man Budgetierung.
Nicht jede einzelne Behandlung wird automatisch schlechter bezahlt. Aber alle Behandlungen müssen sich künftig einen begrenzten Geldtopf teilen.
Warum macht das Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten so große Sorgen?
Es treffen zwei Veränderungen gleichzeitig zusammen.
Erstens wurde der gesetzliche Schutz abgeschafft, der bisher eine angemessene Bezahlung absichern sollte.
Zweitens sollen psychotherapeutische Leistungen ab 2027 wieder aus einem begrenzten Budget bezahlt werden.
Die Sorge vieler Berufsverbände lautet deshalb: Wenn künftig weniger Geld zur Verfügung steht und gleichzeitig der gesetzliche Schutz für eine angemessene Vergütung fehlt, steigt das Risiko, dass Praxen für ihre Arbeit weniger erhalten oder weniger Behandlungen anbieten können.
Darum sprechen nahezu alle psychotherapeutischen Berufsverbände von einem historischen Einschnitt für die ambulante Psychotherapie.
Durch den enormen Einsatz von Psychotherapeuten, Berufsverbänden und dem Aktionsbündnis Psychotherapie ist Politikern die Lage der Psychotherapeuten sehr bewusst. Ricarda Lang von den Grünen fasst in diesem Ausschnitt bei Maybrit Illner vom 16. Juli 2026 nochmal konkret zusammen.
Quelle: Maybrit Illner – YouTube
Und wie geht es jetzt weiter?
Mit dem Gesetzgebungsverfahren ist die politische Entwicklung noch nicht abgeschlossen. In den kommenden Monaten stehen wichtige Umsetzungsentscheidungen des G-BA und des Bewertungsausschusses sowie regionale Honorarverhandlungen an. Zudem haben die Regierungsfraktionen angekündigt, sich nach der Sommerpause erneut mit der psychotherapeutischen Versorgung zu befassen und mögliche Nachsteuerungen zu prüfen. Die psychotherapeutischen Berufsverbände führen hierzu weiterhin intensive Gespräche mit der Politik und bringen konkrete Vorschläge für notwendige Nachbesserungen ein. Ziel ist es, die ambulante psychotherapeutische Versorgung langfristig zu sichern.
Was können Sie jetzt tun?
Wenn ich von Handlungsmöglichkeiten erfahre, die Sie als Patient ausschöpfen können, finden Sie diese unter dieser Rubrik.
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Auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass das Gesetz nochmal zurückgenommen wird, können Sie zumindest Ihren Unmut über dieses Gesetz ausdrücken. Auch wenn das Gesetz sehr wahrscheinlich weiter Bestand hat, kann man so zumindest zeigen, dass man nicht einverstanden ist.
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Es gibt eine neue Petition, die fordert, den Wegfall des gesetzlichen Schutzes einer angemessenen Vergütung für Psychotherapie rückgängig zu machen. Sie setzt sich dafür ein, dass psychotherapeutische Praxen auch künftig wirtschaftlich arbeiten und ausreichend Therapieplätze anbieten können.